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Neue Lohnnebenkosten 2012

(04.01.2012 - 09:48) Nach der "Nullrunde" für die Insolvenzgeldumlage im letzten Jahr kommen in diesem Jahr Umlagezahlungen auf die Gewerbebetriebe zu: Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Insolvenzgeldumlageverordnung 2012 beschlossen.

Die Umlage wird zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen als Einzugsstellen entrichtet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Umlage an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen. mehr

Minijobs werden teurer

(21.12.2011 - 13:35) Die Minijob-Zentrale wird ab dem 1. Januar 2012 den Umlagesatz U1 von 0,6 % auf 0,7 % erhöhen. Damit werden die Aushilfen künftig teurer werden, da die Umlagekasse häufiger in Anspruch genommen wird. Die Umlage U1 der Minijob- Zentrale sieht eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 80 % der Kosten vor. Die Umlage wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert.

Der Umlagesatz U2 für die Aufwendungen bei Mutterschafft und Beschäftigungsverboten bleibt unverändert bei 0,14 %. Bei Beschäftigungsverboten und Mutterschafft werden 100 % der Arbeitgeberaufwendungen erstattet. mehr

Arbeitgeber- Service der Agentur für Arbeit

(08.12.2011 - 12:12) Die Callcenter- Konzeption der Agentur für Arbeit hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die regional angebotenen Leistungen der Arbeitsvermittlung nicht optimal in Anspruch genommen werden konnten. Dieser Umstand ist zwischen dem Haus des Handwerks und dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit erörtert worden und wir haben nunmehr die Anfrage- Formulare für Personalbeschaffung im Download- Bereich unseres Internetauftritts hinterlegt. mehr

Neue Falle bei Kostenvoranschlägen

(01.12.2011 - 08:36) Die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen zu Problemen führen. Denn bei Kostenvoranschlägen kann grundsätzlich bei Nichtbeachtung gewisser Formalien die Gefahr einer (zusätzlichen) Steuerschuld nach § 14 c Abs. 2 UstG (unberechtigter Steuerausweis) gegeben sein.

Grundlage für das Urteil des Bundesfinanzhofs waren "Rechnungen" für nicht ausgeführte Lieferungen. Das Angebot war in Teilen wie eine Rechnung erstellt und von der „Rechnungsempfängerin“ unberechtigt zum Vorsteuerabzug verwendet worden. (Das Unternehmen hatte offensichtlich den angebotenen Leistungsumfang wie eine Rechnung erstellt und zum unberechtigten Vorsteuerabzug verwendet.) Das Finanzamt hat dann den Ersteller des "Angebots" wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer in Anspruch genommen. mehr

Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften

(16.11.2011 - 10:27) Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt seit September 2011 diejenigen Arbeitgeber, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen wollen.

Unter http://www.arbeitsagentur.de/migration-check-arbeitgeber können Sie mit maximal 6 Klicks einen ersten Überblick bekommen, ob in einem konkreten Fall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden könnte. Der im Internet angebotene "Migration-Check" ist aufgrund des komplizierten Zuwanderungsrechts der Bundesrepublik Deutschland mit seiner Vielzahl von Verordnungen und Ausnahmen ein erfreulicher Ansatz, die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer transparenter und schnell überprüfbar zu machen.
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